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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 02.09.2010
- 13 U 34/10 -
Abmahnung ohne Vorlage der Originalvollmacht berechtigt nicht zur Zurückweisung gemäß § 174 BGB
Treuwidriges Verhalten des Abgemahnten
Enthält die von einem Vertreter verfasste Abmahnung neben der Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterwerfungserklärung abzugeben, zugleich bereits das Angebot zum Abschluss eines bestimmten Unterlassungsvertrages mit Vertragsstrafenversprechen, handelt der Abgemahnte treuwidrig, wenn er dieses Angebot durch Unterzeichnung und Zusendung an den Vertreter unverzüglich akzeptiert, zugleich aber die Abmahnung unter Hinweis auf das Fehlen der Originalvollmacht unverzüglich zurückweist. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin
Zurückweisung der Abmahnung treuwidrig
Das Oberlandesgericht gab der Klägerin Recht. Der unverzüglichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 23.02.2010
[Aktenzeichen: 26 O 84/09]
Jahrgang: 2011, Seite: 77 GRUR-RR 2011, 77 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 95 MMR 2011, 95
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Dokument-Nr. 14135
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