wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.11.2015
10 WF 303/15 -

Großtante kann Umgangsrecht mit Großneffen zustehen

Voraussetzung ist Vorliegen einer sozial-familiären, fast elterlichen Beziehung zum Kind

Einer Großtante kann gemäß § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht mit dem Großneffen zustehen, wenn eine sozial-familiäre und somit fast elterliche Beziehung zum Kind besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Großtante ein Umgangsrecht mit ihrem Großneffen. In diesem Zusammenhang beantragte sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Die Großtante stammte aus der väterlichen Familie und lebte über einen Zeitraum von etwa zehn Monaten mit dem damals ein bzw. zwei Jahre alten Kind an jedem dritten Wochenende zusammen. Der Vater des Kindes befand sich im Gefängnis, da er die Mutter getötet hatte. Die Großeltern des Kindes lebten in der Türkei. Damit war die Großtante die einzige Bezugsperson aus der väterlichen Familie. Das Amtsgericht Hannover lehnte den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ab. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Großtante.

Mögliches Umgangsrecht rechtfertigte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Großtante und bewilligte ihr daher Verfahrenskostenhilfe. Die Erfolgsaussichten des begehrten Umgangs mit dem Großneffen können nicht von vornherein verneint werden. Dies gelte insbesondere in Anbetracht dessen, dass die Großtante die einzige Bezugsperson aus der väterlichen Familie gewesen sei. Sie habe daher aus entwicklungspsychologischer Sicht eine wichtige Rolle für die Identitätsfindung des Kindes spielen können.

Umgangsrecht erfordert Vorliegen einer sozial-familiären, fast elterlichen Beziehung zum Kind

Der Großtante habe somit gemäß § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht mit dem Großneffen zustehen können. Nach der Vorschrift setze ein Umgangsrecht für andere Personen als Großeltern oder Geschwister voraus, dass eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind bestehe und die Person für das Kind tatsächliche Verantwortung trage oder getragen habe. Es müsse mit einer Familie vergleichbare Vertrauensbeziehung vorliegen. Bei dem Umgangswilligen müsse es sich um eine enge Bezugsperson des Kindes handeln. Die Verantwortung für das Kind müsse elterliche Züge aufweisen. Unerheblich sei aber, ob die Vertrautheit weiter bestehe. Es genüge vielmehr, dass an eine früher aufgebaute enge Beziehung wieder angeknüpft werden könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2016
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hannover, Beschluss
    [Aktenzeichen: 609 F 3335/15]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Großtante | Kind | Kinder | Umgangsrecht (§ 1685 BGB)
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 582
NJW-RR 2016, 582

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23110 Dokument-Nr. 23110

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23110

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?