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Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019
- 11 U 74/17 -
Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug aufkommen
Nach Art und Beschaffenheit nur aus einem Unfall resultieren könnende Schäden für Einstandspflicht der Versicherung ausreichend
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Vollkaskoversicherung für Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen muss und sprach damit einem Fahrzeugbesitzer Reparaturkosten für seinen Pkw nach einem eher ungewöhnlichen Unfall zu.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte gegen seine
OLG zeigt sich vom geschilderten Unfallhergang überzeugt
Zu Unrecht, befand das Oberlandesgericht Braunschweig. Könne der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden, stehe aber fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen
Kläger kam versehentlich auf das Gaspedal
Der Versicherungsschutz schied nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts auch nicht deshalb aus, weil der Kläger selbst das Gaspedal betätigt hatte und das Fahrzeug so in das Tor gefahren war. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass der Kläger versehentlich auf das Gaspedal gekommen sei, als er versucht habe, sein allein fahrendes Automatikfahrzeug anzuhalten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27110
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