wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2013
1 Ss (OWi) 92/13 -

Betreiben mobiler Verkaufsstände vor wechselnden Einkaufszentren erfordert grundsätzlich Reisegewerbekarte

Einsatz eigenen Personals sowie eigener Waren spricht für Abwicklung eigener Geschäfte und nicht Tätigwerden als Warenlieferant des Einkaufszentrums

Wer an wechselnden Einkaufszentren einen mobilen Verkaufsstand betreibt, benötigt grundsätzlich eine Reisegewerbekarte. Der Einsatz eigenen Personals sowie eigener Waren spricht für die Abwicklung eigener Geschäfte und nicht für eine Tätigkeit als Warenlieferant des jeweiligen Einkaufszentrums. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH betrieb mehrere mobile Verkaufsstände, die jeweils tageweise vor wechselnden Einkaufszentren aufgestellt wurden. Dabei wurden eigenes Personal und eigene Waren eingesetzt. Da die GmbH nicht über eine Reisegewerbekarte verfügte, verurteilte das Amtsgericht Salzgitter die Firma zu einer Geldbuße von 500 €. Dagegen legte die GmbH Rechtsbeschwerde ein. Sie war der Meinung, sie habe gar kein eigenes Geschäft betrieben, sondern sei lediglich als Warenlieferant für das jeweilige Einkaufszentrum tätig gewesen. So seien sämtliche Umsätze als Einnahmen des jeweiligen Einkaufszentrums verbucht worden. Die GmbH habe lediglich eine Rechnung über die Tageseinnahmen gestellt und einen Rabatt von 25 % gewährt.

Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Reisegewerbekarte bestand

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied gegen die GmbH. Wer mobile Verkaufsstände an unterschiedlichen Orten verwendet, betreibe ein Reisegewerbe, wofür eine Reisegewerbekarte erforderlich sei. Da die GmbH über eine solche nicht verfügte, habe sie eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 55 Abs. 2, 145 Abs. 1 Nr. 1b GewO begangen.

GmbH betrieb Reisegewerbe

Nach Einschätzung des Oberlandegerichts habe die GmbH auch ein eigenes Gewerbe betrieben und sei nicht als Warenlieferant tätig gewesen. Für die Abwicklung eigener Geschäfte habe zum einen die feste Rabattierung von 25 % und zum anderen der Einsatz eigenen Personals sowie eigener Waren gesprochen. In der Abrechnung zwischen der GmbH und dem jeweiligen Einkaufszentrum sah das Gericht nichts anderes als die Zahlung einer Standmiete.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Salzgitter, Urteil vom 21.02.2013
Aktuelle Urteile aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17946 Dokument-Nr. 17946

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17946

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung