wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 20.11.2012
6 U 36/12 -

Jugendliche Autofahrer haften nach einem Unfall auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung

Minderjährige Fahrer hätten angesichts ihres Alters Gefährlichkeit ihres Tuns voraussehen können

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein 17-Jähriger und ein 12-Jähriger für Schäden haften, die sie durch unachtsames Autofahren an einem anderen Fahrzeug verursacht haben.

Im zugrunde liegenden Streitfall bastelten im April 2009 die beiden Jugendlichen - beide ohne Fahrerlaubnis - an einem abgemeldeten Fahrzeug herum, das der Mutter des älteren der beiden gehörte. Das Fahrzeug war auf einem Privatgrundstück abgestellt. Der 17-Jährige machte mit dem Fahrzeug Fahrübungen und fragte den 12-Jährigen, ob er nicht auch einmal eine Runde drehen wolle. Der Jüngere setzte sich auf den Schoß des Älteren ans Steuer. Als die beiden auf diese Weise anfahren wollten, machte das Fahrzeug einen Satz nach vorn, so dass es gegen ein auf demselben Grundstück geparktes Fahrzeug stieß, das einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kam für den Schaden nicht auf, weil das von den beiden Jugendlichen geführte Fahrzeug abgemeldet war.

Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren gegen Jugendliche ein

Die Staatsanwaltschaft stellte die gegen die beiden jugendlichen Fahrer eingeleiteten Strafverfahren ein. Eine Bestrafung des jüngeren der beiden Fahrer schied aus, weil er strafunmündig war. Der ältere Fahrer konnte nicht bestraft werden, weil der Unfall sich nicht im öffentlichen Verkehr abgespielt hatte.

Landgericht verurteilt jugendliche Fahrer zur Zahlung von Schadensersatz

Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte mit Urteil vom 27. Januar 2012 auf die Klage des Eigentümers des beschädigten Fahrzeugs die beiden jugendlichen Fahrer zum Ersatz des Sachschadens. Die beiden zum Unfallzeitpunkt noch minderjährigen Fahrer hätten angesichts ihres Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns voraussehen und nach dieser Einsicht handeln können. Das Landgericht wies die Klage gegen die Eigentümerin des abgemeldeten Fahrzeugs ab. Auch eine Nutzungsentschädigung sprach es dem Geschädigten nicht zu.

OLG: Mutter haftet zusammen mit jugendlichen Fahrern zusätzlich auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung

Dagegen legte der Kläger Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht ein. Die Berufung führte dazu, dass der Kläger auch von der Eigentümerin des Unfallfahrzeugs Schadensersatz beanspruchen kann. Das Oberlandesgericht führte zur Begründung aus, dass die Mutter des 17-Jährigen als Halterin auch auf Schadensersatz hafte, auch wenn sie ihren Sohn ermahnt habe, nicht mit dem abgemeldeten Fahrzeug zu fahren. Denn sie habe gewusst, dass ihr Sohn an dem Fahrzeug gearbeitet habe. Sie habe ihrem Sohn damit das Fahrzeug überlassen und ihm seine Benutzung ermöglicht. Sie hafte zusammen mit den jugendlichen Fahrern auch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit, die der Geschädigte gebraucht hätte, um ein vergleichbares Fahrzeug wiederzubeschaffen. Insgesamt müssen die drei Verurteilten rund 3.800 Euro an den Geschädigten zahlen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14755 Dokument-Nr. 14755

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14755

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung