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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 01.07.2008
- 6 U 120/07 -
Verkauf eines Oldtimers durch Privatperson – Keine Garantieansprüche aufgrund eingeforderten Bewertungsgutachtens
Gutachten zur Wertbestimmung nicht zur verbindlichen Zustandsbeschreibung erstellt
Ein Wertgutachten über einen Gebrauchtwagen, der privat verkauft wird, gilt nicht als Garantieversprechen des Verkäufers, wenn das Gutachten erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erstellt und vorgelegt wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Kläger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Oldtimerkauf geltend machen. Der Kläger hatte einen über das Internet angebotenen Oldtimer von einem privaten Verkäufer erworben. Zuvor wollte der Käufer jedoch sicherstellen, dass der verlangte Kaufpreis dem Wert des Fahrzeugs entsprach und verlangte die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Fachmann. Nachdem das
Aus gefordertem Gutachten des Käufers resultiert kein Garantieversprechen des Verkäufers
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Entgegen der Meinung des Klägers, der Beklagte habe durch die Vorlage des Gutachtens die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8424
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