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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 19.12.2019
- 5 U 103/18 -
"Thermofenster": Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nach Kauf eines Audi A6 3.0 TDI
Bewusste Schädigung von Kunden nicht nachweisbar
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Abweisung einer auf Schadensersatz gerichteten Klage eines Kunden gegen den Hersteller wegen behaupteten Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Motor eines Audi A6 3.0 TDI bestätigt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte mit seiner Klage die Rückabwicklung des Kaufvertrages und führte zur Begründung aus, dass der von ihm im Februar 2017 erworbene gebrauchte
Herstellerin verweist auf Thermofenster als notwendige und zulässige Maßnahme zum Schutz des Motors
Die beklagte Herstellerin wandte unter anderem ein, dass es sich bei der geschilderten Funktionsweise der Einhaltung eines "Thermofensters" nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handle, sondern um eine notwendige und zulässige Maßnahme, die Versottungen des Motors bei höheren Temperaturen verhindere. Diese dem Schutz des Motors dienende Einrichtung sei nach den anwendbaren europarechtlichen Vorschriften (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 VO (EG) Nr. 715/2007) zulässig.
Schadensersatzanspruch setzt Beweis eines vorsätzlich zugefügten Schadens voraus
In der Begründung der Entscheidung führt das Oberlandesgericht Brandenburg im Wesentlichen aus, dass ein Schadensersatzanspruch gegen den
Hersteller kann kein bewusster Verstoß unterstellt werden
Die Abschalteinrichtung funktioniere im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise wie auf dem Prüfstand. Um bei dieser Konstellation und dem Einwand der Beklagten, dass die Einrichtung dem Schutz des Motors diene, davon ausgehen zu können, die Einrichtung sei in dem Bewusstsein eingebaut worden, dass die Einrichtung unzulässig und nicht genehmigungsfähig sei, müssten konkrete Umstände vorliegen, die auf einen solchen Vorsatz des Herstellers hinwiesen. Anders als bei einer Umschaltlogik, die nur auf dem Prüfstand aktiviert werde, lasse die Beschränkung der Funktion außerhalb eines Thermofensters nicht bereits den Schluss zu, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt (Oder)/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil
[Aktenzeichen: 13 O 86/18]
- Diesel-Abgasskandal: Einbau eines Thermofensters rechtfertigt nicht per se die Annahme einer sittenwidrigen Handlung
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 21.10.2019
[Aktenzeichen: 12 U 246/19]) - Diesel-Abgasskandal: LG Frankenthal erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Zulässigkeit von "Thermofenstern"
(Landgericht Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 02.09.2019
[Aktenzeichen: 2 O 13/19])
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Dokument-Nr. 28260
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