wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2007
13 Wx 8/07 -

Geburtenbuch: Name muss nach Sitte des Heimatlandes aufgenommen werden

Bei Vietnamesen kommt der Familienname zuerst

Jede Geburt eines Kindes, auch wenn es kein deutscher Staatsangehöriger ist, muss vom deutschen Standesamt in das Geburtenbuch eingetragen werden. Die deutschen Formulare für das Geburtsregister sehen vor, dass zuerst der Vorname, dann ein etwaiger Mittelname und zuletzt der Familienname eingetragen wird. In dieser Reihenfolge wurden auch Vor-, Mittel- und Familienname eines vietnamesischen, in Deutschland geborenen Kindes vom Standesamt Frankfurt (Oder) eingetragen.

In Vietnam führt man seinen Namen aber anders herum: zuerst kommt der Nachname, dann der Mittelname und zuletzt der Vorname. Nachdem das Standesamt Frankfurt (Oder) hiervon erfahren hatte, hat es eine gerichtliche Klärung der Frage herbeigeführt, ob im Geburtenbuch die Namensreihenfolge geändert werden muss. Amtsgericht und Landgericht in Frankfurt (Oder) und jetzt auch das Brandenburgische Oberlandesgericht haben angeordnet, dass im Geburtenbuch die Reihenfolge der Namen geändert werden muss und dass vermerkt wird, welcher Name Vor-, Mittel- und Nachname ist.

Der 13. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts entschied, dass sich das Namensrecht nach dem Recht des Staates richtet, dem das neu geborene Kind angehört. Bei vietnamesischen Staatsangehörigen kommt deshalb der Familienname zuerst. Wird diese Reihenfolge verändert, stellt dies eine Missachtung des persönlichkeitsrechtlichen Charakters des Namens dar.

Damit hat sich das Brandenburgische Innenministerium, unter dessen Aufsicht die Standesämter stehen, nicht mit seiner Auffassung durchsetzen können, dass die Gestaltung des Formularvordrucks darüber entscheide, welcher Namensbestandteil zuerst eingetragen werden muss.

Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Vordrucke und Formulare nur Hilfsmittel sind und dass sie nicht den Namen des Kindes verändern dürfen. Schließlich werden auch die Namen der vietnamesischen Eltern in das Geburtenbuch in der "richtigen" Reihenfolge – Familienname, Mittename, Vorname – eingetragen. Was für die Eltern richtig sei, müsse auch für das Kind gelten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Brandenburg vom 21.09.2007

Aktuelle Urteile aus dem Namensrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Familienname | Zuname | Nachname | Geburt | Recht am eigenen Namen | Vorname | Vornamen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4932 Dokument-Nr. 4932

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4932

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?