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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 17.07.2008
12 U 46/07 -

Auf defekten Lkw auffahrendes Motorrad trifft nur geringe Mitschuld an Unfall

Lkw-Fahrer muss per Warnblinker auf Defekt auferksam machen

Fährt ein Motoradfahrer auf der Autobahn auf einen Lkw auf, der wegen eines Defekts am Fahrzeug auf der linken Spur nur noch ausrollt, trifft den Motorradfahrer lediglich eine Mitschuld von 40 %. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Motorradfahrer bei guten Sichtverhältnissen auf einen Lkw auf. Dieser rollte aufgrund eines technischen Defekts bei einem Überholvorgang auf der linken Spur einer Autobahn aus, ohne Warnblinker gesetzt zu haben.

SichtfahrgebotLandgericht sieht Verstoß gegen das Sichtfahrgebot

Das Landgericht hatte die alleinige Haftung beim Motorradfahrer gesehen, weil er gegen das „Sichtfahrgebot“ verstoßen hätte.

Überwiegende Verschulden liegt beim Lkw-Fahrer

Das Oberlandesgericht nahm eine Haftungsverteilung von 40 Prozent zu 60 Prozent zu Gunsten des Motorradfahrers vor. Zwar habe der Motorradfahrer in der Tat gegen das „Sichtfahrgebot“ verstoßen. Der Lkw-Fahrer hätte aber zumindest die Warnblinkanlage einschalten können. Hinzu käme auch, dass der Lkw-Fahrer zu dem Zeitpunkt, als sein Fahrzeug fahruntüchtig wurde, nicht auf den Grünstreifen ausgewichen sei – was möglich gewesen wäre. Dieses Verhalten wäre aber schon wegen der hohen Gefahr durch das Blockieren der Überholspur einer Autobahn erforderlich gewesen. Aus diesen Gründen sei das überwiegende Verschulden beim Lkw-Fahrer zu sehen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte

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Dokument-Nr.: 8628 Dokument-Nr. 8628

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