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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2012
10 UF 253/11 -

Ehefrau hat nach über 30jähriger Ehe und Ausbildungsabbruch unbefristeten Unterhaltsanspruch

Ehemann muss ehebedingte Nachteile unbefristet und ohne Abzüge ausgleichen

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass eine Ehefrau, die wegen der Kinder ihre Ausbildung unterbrochen hat und nach 30 Jahren Ehe von ihrem Mann geschieden wurde, Anspruch auf unbefristeten Unterhalt von ihrem Ex-Ehemann hat. Einen Anhaltspunkt dafür, dass die Ehefrau ohne die Ehe, die Kinderbetreuung und die in der Ehe praktizierte Rollenverteilung auch heute ungelernten Tätigkeiten nachgehen würde, konnte das Gericht nicht erkennen.

Seit der Reform des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 gilt im Bereich des Geschiedenenunterhalts der Grundsatz der Eigenverantwortung. Allerdings hat der geringer verdienende geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch, wenn er mit seinen Einkünften den bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten kann. Das ist der so genannte Aufstockungsunterhalt. Die Höhe berechnet sich nach der Differenzmethode. Dabei erhält der weniger verdienende geschiedene Ehegatte 3/7 des Unterschiedbetrages zwischen den monatlichen Einkünften als Unterhalt.

Berufsausbildung mit Berufsabschluss nach Schwangerschaft und Eheschließung bis heute nicht nachgeholt

Die heute 50jährige Ehefrau des zugrunde liegenden Streitfalls brach im Alter von 17 Jahren ihre Ausbildung zur Gärtnerin ab, weil das erste gemeinsame Kind geboren wurde. Nach der Eheschließung holte sie bis heute keine Berufsausbildung mit einem Berufsabschluss nach. Sie betreute vielmehr die beiden Kinder, übte verschiedene Nebentätigkeiten aus und absolvierte einige Weiterbildungsveranstaltungen. Derzeit kann sie monatlich 1.000 Euro verdienen. Der Ehemann ist vollschichtig als Kraftfahrer tätig und verdient rund 1.500 Euro monatlich.

Amtsgericht spricht Ehefrau monatlich zu zahlenden nachehelichen Unterhalt zu

Das Amtsgericht hat die Ehe, die über 30 Jahre hielt, geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Außerdem hat es der Ehefrau monatlich zu zahlenden nachehelichen Unterhalt zugesprochen.

Exmann: Ehefrau wäre auch ohne Ehe ohne Berufsabschluss geblieben

Gegen die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung hat sich der Ehemann mit seiner Beschwerde gewendet. Er will keinen Unterhalt zahlen bzw. seine Verpflichtung auf einen angemessenen Zeitraum befristen. Er trägt vor, seine geschiedene Ehefrau wäre auch ohne die Ehe ohne Berufsabschluss geblieben.

Ehefrau hätte unter anderen Umständen Ausbildung voraussichtlich regulär abgeschlossen

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Entscheidung des Amtsgerichts im Grundsatz bestätigt. Zur Begründung führte das Oberlandesgericht aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Ehefrau ohne die Ehe, die Kinderbetreuung und die in der Ehe praktizierte Rollenverteilung auch heute ungelernten Tätigkeiten nachgehen würde. Die Ehefrau habe sich bereits ein Jahr in der Berufsausbildung befunden und hätte sie nach allgemeiner Erfahrung auch abgeschlossen. Es sei davon auszugehen, dass sie als Landschaftsgärtnerin jedenfalls ein ähnlich hohes Einkommen wie ihr Ehemann hätte erzielen können. Der Ehemann müsse den in dem Einkommensunterschied liegenden ehebedingten Nachteil deshalb angesichts der über 30jährigen Dauer der Ehe unbefristet und ohne Abzüge ausgleichen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2012
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg/ra-online

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Dokument-Nr.: 13307 Dokument-Nr. 13307

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