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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 19.06.2012
- 6 W 20/12 -
Tödliche Krebserkrankung begründet für sich genommen noch keine Testierunfähigkeit
Letzter Wille eines Todkranken kann wirksam sein
Hat ein todkranker Erblasser im Endstadium seiner Krankheit ein Testament aufgesetzt, so ist dieses grundsätzlich wirksam. Für die Annahme der Testierunfähigkeit müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Eine tödliche Erkrankung als solche genügt nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Sieben Tage vor seinem Tod setzte ein, an
Erblasser war testierfähig
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Konkrete Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit seien nicht zu erkennen gewesen. Die
Tödliche Erkrankung spricht nicht allein für Testierunfähigkeit
Zwar sei es richtig gewesen, so das Amtsgericht weiter, dass zum Zeitpunkt der
Einholung eines Sachverständigengutachtens war nicht notwendig
Das Oberlandesgericht hielt es im Übrigen für nicht notwendig einen psychiatrischen Sachverständigen hinzuziehen. Denn dafür sei erforderlich, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte Anlass besteht, an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2013
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Lichtenfels, Beschluss vom 02.03.2012
[Aktenzeichen: VI 276/09]
Jahrgang: 2012, Seite: 1289 NJW-RR 2012, 1289
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Dokument-Nr. 16359
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