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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 08.05.2009
- 6 U 38/08 -
Landgericht Coburg zur Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass
Vorerbe darf Erbrecht des Nacherben nicht beeinträchtigen
Hat der Erblasser in seinem Testament eine "Vorerbschaft" angeordnet, so kann der als Vorerbe Bedachte in der Regel nur eingeschränkt wirksam über das Erbe verfügen. Wenn er Gegenstände verschenkt oder deutlich unter Wert abgibt, kann der Nacherbe sie gegebenenfalls sogar vom Empfänger zurückverlangen. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.
Das Landgericht Coburg entschied in einem Fall, bei dem eine Nacherbin erfolgreich die Unwirksamkeit eines umfangreichen Grundstücksgeschäfts geltend machte. Die Vorerben hatten die Grundstücke dem Beklagten zu etwas mehr als
Nacherbin hält Rechtsgeschäft der Vorerben für unwirksam
Die Erblasserin, die über umfangreichen Grundbesitz verfügte, hatte in ihrem Testament zwei Vorerben und nach deren Tod die Klägerin als Nacherbin eingesetzt. Die Vorerben übertrugen dem Beklagten die Grundstücke gegen ein Tauschgrundstück sowie Zahlung von 185.000 €. Nach dem Tod
Gleichwertige Gegenleistung für Tauschgrundstück war nicht gegeben
Das Landgericht Coburg - bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg - gab
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. LG Coburg vom 29.05.2009
- Landgericht Coburg, Urteil vom 23.07.2008
[Aktenzeichen: 12 O 171/07]
- Vorerbin kann durch testamentarische Bestimmung des Erblassers Rechtsstellung einer Vollerbin erhalten
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.04.2013
[Aktenzeichen: 15 W 112/13]) - Bestimmung des leiblichen Kindes und Kindes der zweiten Ehefrau als Nacherben spricht nicht für befreite Vorerbschaft der zweiten Ehefrau
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 09.01.2019
[Aktenzeichen: 31 Wx 39/18])
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Dokument-Nr. 7933
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