wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 29.09.2006
3 Ss OWi 1050/06 -

Telefonieren bei roter Ampel und ausgestelltem Motor ist erlaubt

§ 23 Abs. 1a Satz 2 StVO erlaubt Telefonieren mit Handy - kein besonderes Zeitmoment erforderlich

Wer als Autofahrer vor einer roten Ampel wartet und den Motor ausstellt, darf mit seinem Handy telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden und ein Urteil des Amtsgerichts Kempten aufgehoben.

Im Fall hielt ein Autofahrer vor einer roten Lichtzeichenanlage als zweites oder drittes Fahrzeug an. Er machte den Motor aus und telefonierte mit seinem Mobiltelefon. Das Amtsgericht Kempten verurteilte ihn wegen unerlaubter Nutzung eines Mobiltelefons (§§ 23 Abs. 1a StVO, 49 Abs. 1 Nr. 22) zu einer Geldbuße von 40,- EUR.

Der Autofahrer erhob gegen das Urteil Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Bamberg. Dieses hob das Urteil auf und sprach den Betroffenen frei.

Es führte aus, dass einem Kraftfahrzeugführer gem. § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons gestattet sei, wenn das Kraftfahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Die Begriffe "stehen" und "ausgeschaltet" würden nach ihrer Wortbedeutung nur ein statisches Moment bezeichnen. Ein bestimmtes Zeitmoment im Hinblick auf die Dauer des jeweiligen Zustandes oder eine Abhängigkeit zu einer bestimmten Verkehrssituation im möglichen Tatzeitpunkt könne den Begriffen nicht entnommen werden, meinten die Oberlandesrichter.

Die Rechtsauffassung des Amtsgerichts Kempten, wonach Satz 2 nur das Telefonieren bei längerem Stillstand wie z.B. im Stau oder beim längerem Halt vor einer geschlossenen Bahnschranke erlaube, sei daher falsch.

Die Oberlandesrichter führten weiter aus, dass bei einem stehenden Fahrzeug mit abgeschaltetem Motor, allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Handys keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben bestehe, denn vor einer Weiterfahrt müsse der Motor zunächst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden. Erst dann könne die Fahrt wieder aufgenommen werden und damit - bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons - eine Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2007
Quelle: ra-online

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Kempten, Urteil vom 08.05.2006

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Urteile zu den Schlagwörtern: Auto | PKW | Kfz | Kraftfahrzeug | Wagen | Bußgeld | Geldbuße | Handy | Smartphone | Mobiltelefon | Motor | rote Ampel | Telefon | Telefonieren | Verbot der ... | Verbot des ...
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2007, Seite: 95
DAR 2007, 95
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 3732
NJW 2006, 3732
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2007, Seite: 49
NZV 2007, 49
 | Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR)
Jahrgang: 2007, Seite: 153
SVR 2007, 153
 | Zeitschrift: Verwaltungsarchiv (VA)
Jahrgang: 2006, Seite: 210
VA 2006, 210
 | Arbeitszeitschrift für das gesamte Straßenverkehrsrecht (VRR)
Jahrgang: 2006, Seite: 431
VRR 2006, 431
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Telefonieren kfz Handy“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3719 Dokument-Nr. 3719

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3719

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?