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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18.06.2009
- 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07 -
"Synergetik-Therapie" ohne Approbation als Arzt oder Heilpraktikererlaubnis weiterhin verboten
Heilbehandlung kann zu ernstlichen Gesundheitsgefahren führen
Die Therapieform der Synergetik stellt eine Heilbehandlung darstellt, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht ausüben darf. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Einer der beiden Kläger des Verfahrens (AZ 8 LC 6/07) versteht sich als Begründer der "Synergetik-Therapie". Er eröffnete in Goslar gemeinsam mit der Klägerin im Parallelverfahren (AZ 8 LC 9/07) zur Klärung der Zulässigkeit seiner synergetischen Tätigkeit ein "Informationscenter", in dem die Synergetik-Therapie angeboten wurde. Beide Kläger verfügen weder über eine Approbation als
Möglichkeit der Gesundheitsgefährdung vor allem bei psychisch erkrankten Personen
Der Landkreis untersagte im Jahr 2004 die Ausübung der Synergetik-Therapie, wie sie sich ihm damals darstellte. Er vertritt die Ansicht, die Tätigkeit der Kläger stelle eine
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist der Ansicht des Landkreises weitgehend gefolgt und hat deshalb die von den Klägern eingelegten Berufungen gegen die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 23. November 2006 zurückgewiesen. Es handelt sich um die bundesweit ersten Urteile eines Oberverwaltungsgerichts zur Synergetik-Therapie.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 18.06.2009
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Dokument-Nr. 8026
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