wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 09.05.2006
5 ME 31/06 -

Oberverwaltungsgericht untersagt vorläufig die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat unter Änderung einer vorausgegangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover der Niedersächsischen Landesregierung, vertreten durch das Niedersächsische Justizministerium, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, die Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts bei dem Verwaltungsgericht Hannover mit dem Direktor eines niedersächsischen Sozialgerichts zu besetzen.

Auf das Amt des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover hat sich auch ein Verwaltungsgerichtspräsident aus einem benachbarten Bundesland beworben. Seine Bewerbung wurde mit der Begründung nicht berücksichtigt, die Auswahlentscheidung sei aus personalwirtschaftlichen Gründen auf niedersächsische Bewerber zu beschränken.

Diese Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht als fehlerhaft angesehen. Nach seiner Einschätzung durfte der unterlegene Bewerber um das Präsidentenamt aus verschiedenen Gründen berechtigterweise erwarten, dass das Justizministerium der Landesregierung als der für die Ernennung zuständigen Stelle vorschlagen werde, eine Besetzungsentscheidung auf der Grundlage einer Bestenauslese zu treffen, und der Bewerber musste nicht damit rechnen, seine Bewerbung werde daran scheitern, dass er sich aus einem anderen Bundesland bewerbe.

Die getroffene Organisationsgrundentscheidung ist deshalb zu beanstanden und es lässt sich aus der Sicht des Senats nicht ausschließen, dass das Besetzungsverfahren auf der Basis einer anderen Organisationsgrundentscheidung zu einem dem unterlegenen Bewerber günstigeren Ergebnis hätte führen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 09.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Besetzung des Gerichts | Bewerbung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2347 Dokument-Nr. 2347

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2347

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung