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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2010
- 5 LC 164/09 -
Unterrichtsstunden: Klage eines Lehrers auf Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung unter Beibehaltung der Vollzeittätigkeit erfolglos
Wegen einer Erkrankung wollte ein Lehrer die wöchentliche Unterrichtszeit verringern
Die Klage eines Lehrers auf Reduzierung seiner Unterrichtsverpflichtung unter Beibehaltung der Vollzeittätigkeit und der damit verbundenen Gewährung der vollen Höhe der Dienstbezüge wurde vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgewiesen. Dies hat nun auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Im vorliegenden Fall ist der Kläger Studienrat an einer Berufsbildenden Schule. Er leidet dauerhaft an einer Augenerkrankung und ist nach amtsärztlichen Stellungsnahmen nur noch in der Lage, statt der in der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen für ihn vorgesehenen 24,5 Unterrichtsstunden insgesamt 19,5 Unterrichtsstunden wöchentlich zu erteilen.
Wegen einer Augenerkrankung benötigt der Lehrer mehr Vor- und Nachbereitungszeiten
Nach den amtsärztlichen Stellungnahmen benötigt der Kläger aufgrund der verlangsamten Lesegeschwindigkeit mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für seinen Unterricht und kommt deshalb bei der reduzierten Unterrichtsstundenzahl von 19,5 Wochenstunden im Ergebnis auf die gleiche Wochenarbeitszeit wie eine vollzeitbeschäftigte
Lehrer meint, er sei uneingeschränkt dienstfähig, weil er 40 Stunden / Woche arbeitet
Hiergegen hat der Kläger Klage erhoben. Er hat die Auffassung vertreten, uneingeschränkt dienstfähig zu sein, weil er wie ein vollzeitbeschäftigter
OVG: Für Frage der Dienstfähigkeit kommt es auf die in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegte Unterrichtsstundenzahl an
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen. Nach Auffassung des Senats kommt es für die Frage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2010
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ ra-online
- Nichterfüllung von Unterrichtsverpflichtung kann zu Dienstenthebung führen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.05.2009
[Aktenzeichen: 20 ZD 4/09]) - Kein Anspruch eines Lehrers auf mehr Gehalt trotz Verfahrensfehlers bei der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2007
[Aktenzeichen: 6 K 811/07])
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Dokument-Nr. 10540
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