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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.07.2014
- 12 LB 76/14 -
Typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern zulässig
Fahrtenbuchauflage würde in den Wintermonaten durch ausbleibende Nutzung des Motorrades ins Leere laufen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine typisierende Verlängerung der Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern für zulässig erklärt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Nutzung eines Motorrads im Verhältnis zu Pkw regelmäßig zeitlich nur eingeschränkt erfolgt und somit eine Fahrtenbuchauflage für die Zeit, in der das Fahrzeug über die Wintermonate nicht genutzt wird, ins Leere laufen würde.
Die Straßenverkehrsbehörden können gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.
VG weist Klage gegen Fahrtenbuchauflage von 15 Monaten ab
Im zugrunde liegenden Streitfall verhängte der beklagte Landkreis Stade für Motorräder in der Regel eine im Vergleich zu Pkw um drei bis sechs Monate länger wirkende
Nutzung eines Motorrads erfolgt im Verhältnis zu Pkw zeitlich nur eingeschränkt
Das Niedersächsischer Oberverwaltungsgericht hat ebenfalls keinen Anlass gesehen, die angegriffene Ermessensentscheidung der Behörde zu beanstanden. Es liegt ein sachlicher Grund vor, der es rechtfertigt, den Zeitraum, in dem das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2014
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 18461
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