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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.09.2014
- 11 ME 228/14 -
OVG Niedersachsen bestätigt: "Hundeflüsterer" Cesar Millan benötigt für Hunde-Show tierschutzrechtliche Erlaubnis
Beschwerde des "Hundeflüsterers" erfolglos
Der als "Hundeflüsterer" international bekannte Cesar Millan benötigt für die Sequenzen mit fremden Hunden von Zuschauern im Rahmen seiner in Hannover beginnenden Deutschland-Tournee "The Leader Of The Pack" eine tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f) Tierschutzgesetz der Landeshauptstadt Hannover.
Den Eilantrag von
Auch einmaliges Anleiten der Hundehalter zur Ausbildung ihrer Hunde bedarf Erlaubnispflicht und Sachkundenachweis
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Auffassung, dass die im Rahmen der Show durchgeführten Sequenzen mit fremden Hunden eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erfordern. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2014
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 18847
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