wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.2012
11 LB 372/10 -

Anwesenheit von Rechtsanwälten darf Räumung einer Blockade nicht behindern

"Anwaltlicher Notdienst" während der Proteste gegen den Castor-Transport: Rechtsanwälte konnten nur mit Verzögerung zu ihren Mandanten gelangen

Polizeiliche Maßnahmen, die gegenüber Rechtsanwälten im Zusammenhang mit dem Castor-Transport im November 2006 ergangen waren, sind teilweise rechtswidrig und teilweise rechtmäßig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

In dem zugrunde liegenden Fall sind zwei Rechtsanwälte und eine Rechtsanwältin Kläger des Verfahrens. Als Mitglieder eines sog. "Anwaltlichen Notdienstes" waren sie im November 2006 im Rahmen der Proteste gegen den Castor-Transport nach Gorleben tätig. Am Abend des 12. November 2006 wurde auf die planmäßige Straßentransportstrecke in Langendorf eine Betonpyramide verbracht, an der sich vier Personen angekettet hatten. Die Kläger gelangten nach vorhergehenden polizeilichen Kontrollen mit Verzögerung zu den angeketteten Personen und verblieben dort, bis die technischen Vorbereitungen zur Beseitigung der Störung beendet waren. Die klagenden Rechtsanwälte mussten sich gegen 23.00 Uhr hinter eine Sperre ca. 15 Meter von der Pyramide entfernen, bis gegen 0.45 Uhr am 13. November 2006 alle vier Personen von der Pyramide gelöst und diese gegen 1.15 Uhr in Krankenhäuser verbracht worden waren.

Klägern hätte der Zugang zu ihren Mandanten nicht verweigert werden dürfen

Mit ihrer im März 2007 beim Verwaltungsgericht Lüneburg erhobenen Klage begehrten die Kläger die Feststellung, dass die von ihnen als Behinderung ihrer anwaltlichen Berufsausübung bezeichneten polizeilichen Maßnahmen, insbesondere die Beschränkungen des Zuganges zu ihren angeketteten Mandanten und die Erteilung von Platzverweisen, rechtswidrig gewesen seien. Das Verwaltungsgericht wies die Klage durch Urteil vom 17. Juni 2009 als unzulässig ab. Auf die Berufungen der Kläger hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nunmehr die Klage für zulässig und teilweise begründet, im Übrigen für unbegründet erklärt. Rechtswidrig war es danach, die Kläger an äußeren Polizeiabsperrungen um Langendorf längere Zeit aufzuhalten, nachdem sie sich als Rechtsanwälte legitimiert hatten. Ebenso rechtswidrig war es, sie ab 0.45 Uhr nicht wieder zu den von der Pyramide gelösten Mandanten zu lassen. Insoweit lagen jeweils die Voraussetzungen des niedersächsischen Polizeigesetzes (Nds. SOG) für entsprechende Eingriffsmaßnahmen nicht vor. Hingegen war es gerechtfertigt, den Klägern einen Platzverweis nach § 17 Abs. 1 Nds. SOG zu erteilen und sie deshalb hinter die Absperrung zu verweisen, solange die polizeilichen Arbeiten an der Betonpyramide andauerten. Andernfalls hätten sie diese Arbeiten behindert. Eine rechtswidrige Beeinträchtigung der anwaltlichen Berufsausübung hat der Senat insoweit nicht erkennen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2012
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14326 Dokument-Nr. 14326

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14326

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung