wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01.03.2013
10 ME 101/12 -

Fehlerhafte Vergabe einer UKW-Übertragungskapazität

Keine Übertragungskapazität aufgrund fehlender Zulassung als Rundfunkveranstalterin

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweigs, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Auswahlentscheidung der Landesmedienanstalt Niedersachsen zur Vergabe von UKW-Rundfunkfrequenzen angeordnet wurde, ist rechtmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall konkurrieren zwei Betreiber um eine im Januar 2012 von der Landesmedienanstalt ausgeschriebene UKW-Übertragungskapazität. Die Antragstellerin ist bereits seit März 2011 für das Veranstalten von Rundfunk zugelassen und bot zunächst Internetradio an. Die Beigeladene, die von der Landesmedienanstalt den Zuschlag erhielt, beantragte ihre Zulassung als regionale Rundfunkveranstalterin erst mit der Bewerbung auf die UKW-Übertragungskapazität. Die unter Berücksichtigung des Gebots der Meinungs-, Angebots- und Anbietervielfalt zu treffende Auswahlentscheidung wurde vom Verwaltungsgericht als fehlerhaft beanstandet, weil der Landesmedienanstalt zwar ein Beurteilungsspielraum eingeräumt sei, sie aber von einem unvollständigen Sachverhalt ausgegangen sei und zudem das Merkmal der Anbietervielfalt inhaltlich nicht zutreffend erfasst habe.

Fehlende innere Wirksamkeit der Zulassung

Die dagegen gerichteten Beschwerden der Landesmedienanstalt und der Beigeladenen sind im Ergebnis erfolglos geblieben. Die Übertragungskapazität durfte der Beigeladenen u. a. schon deshalb nicht zugewiesen werden, weil sie im Zeitpunkt der Zuweisungsentscheidung nicht wirksam als Rundfunkveranstalterin zugelassen war. Zwar hat die Landesmedienanstalt zeitgleich mit der Zuschlagsentscheidung eine solche Zulassung ausgesprochen. Allerdings fehlte dieser aufgrund einer zunächst nicht erfüllten aufschiebenden Bedingung die innere Wirksamkeit. Die Zulassungsentscheidung war nämlich mit der Bedingung verknüpft, dass die Beigeladene eine Vorkehrung zur Verhinderung des Entstehens vorherrschender Meinungsmacht trifft, was die Einrichtung eines Programmbeirats erfordert, den sie aber noch nicht eingerichtet hatte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2013
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 30.08.2012
    [Aktenzeichen: 4 B 100/12]
Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15406 Dokument-Nr. 15406

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15406

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?