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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2018, 342

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2018, Seite: 342

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2018, 342:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom26.03.2018
- 8 B 233/18 -

Benennung des Fahrers erst nach Verjährung der Verkehrs­ordnungs­widrig­keit rechtfertigt Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen Fahrzeughalter

Wird mit einem Fahrzeug die zulässige Höchst­geschwindig­keit überschritten und benennt der Fahrzeughalter erst nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit den Fahrer, so kann die zuständige Behörde gemäß § 31 a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2018, 342 wird teils auch als „NZV 18, 342“, „NZV 2018, S. 342“ oder „NZV 18, S. 342“ zitiert.