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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2016, 373

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 373

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 373:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom03.07.2015
- 13 S 26/15 -

Eingeholtes Schadensgutachten muss gegnerischer Haft­pflicht­versicherung zur Prüfung günstigerer Ver­wertungs­möglich­keit eines Unfallfahrzeugs vorgelegt werden

Holt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls für sein beschädigtes Fahrzeug ein Schadensgutachten ein, so ist er grundsätzlich im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung gemäß § 254 BGB verpflichtet, das Gutachten der gegnerischen Haft­pflicht­versicherung zeitnah vorzulegen. Diese wird dadurch in die Lage versetzt, das Vorliegen von günstigeren Ver­wertungs­möglich­keiten zu prüfen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2016, 373 wird teils auch als „NZV 16, 373“, „NZV 2016, S. 373“ oder „NZV 16, S. 373“ zitiert.



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