Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 331
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 331
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 331:
Landgericht Köln, Urteil vom25.08.2015
- 11 S 387/14 -
Radfahrer haftet für Autobeschädigung aufgrund umgestürzten Fahrrads
Stellt ein Radfahrer sein Fahrrad an einem Fahrradständer ab, ohne es zugleich anzuketten, verstößt er gegen seine Verkehrssicherungspflicht. Fällt das Fahrrad um und beschädigt dabei ein parkendes Auto, so haftet dafür der Radfahrer. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 331 wird teils auch als „NZV 16, 331“, „NZV 2016, S. 331“ oder „NZV 16, S. 331“ zitiert.