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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2016, 331

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 331

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 331:

Landgericht Köln, Urteil vom25.08.2015
- 11 S 387/14 -

Radfahrer haftet für Autobeschädigung aufgrund umgestürzten Fahrrads

Stellt ein Radfahrer sein Fahrrad an einem Fahrradständer ab, ohne es zugleich anzuketten, verstößt er gegen seine Verkehrs­sicherungs­pflicht. Fällt das Fahrrad um und beschädigt dabei ein parkendes Auto, so haftet dafür der Radfahrer. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2016, 331 wird teils auch als „NZV 16, 331“, „NZV 2016, S. 331“ oder „NZV 16, S. 331“ zitiert.