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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2016, 294

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 294

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 294:

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom07.03.2016
- 19 OWi - 89 Js 2669/15-258/15 -

Kein grober Verstoß gegen Ge­schwindigkeits­begrenzung bei defektem Tacho

Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchst­geschwindig­keit von 50 km/h um 32 km/h, kann ihm dann kein grober Pflichtverstoß angelastet werden, wenn die Ge­schwindigkeits­über­schreitung maßgeblich auf einen Defekt des Tachos zurückzuführen ist. Gleichwohl ist ihm ein fahrlässiger Ge­schwindigkeits­verstoß vorzuwerfen, der eine Geldbuße rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2016, 294 wird teils auch als „NZV 16, 294“, „NZV 2016, S. 294“ oder „NZV 16, S. 294“ zitiert.




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