Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 288
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 288
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 288:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom13.01.2016
- 4 StR 532/15 -
BGH: Strafbarkeit wegen vollendeten Tankbetrugs setzt Bemerken des Tankvorgangs durch Kassenpersonal voraus
Wer Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich bringt, ohne den Kaufpreis zu zahlen, begeht nur dann einen vollendeten Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB, wenn der Tankvorgang vom Kassenpersonal bemerkt wird. Andernfalls liegt nur ein versuchter Betrug vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 288 wird teils auch als „NZV 16, 288“, „NZV 2016, S. 288“ oder „NZV 16, S. 288“ zitiert.