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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2016, 237

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 237

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 237:

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom14.12.2015
- 1 U 8/13 -

Keine Haftung des Verkäufers für einen beim Verkehrsunfall gebrochenen Motorradhelm

Ist ein Motorradhelm nach der ECE-Regelung 22.05 geprüft worden, so bedeutet dies nicht, dass er bei einem Verkehrsunfall nicht brechen kann. Einem Motorradfahrer steht daher kein Schadens­ersatz­anspruch gegen den Verkäufer des Motorradhelms zu, wenn der Helm bei einem Verkehrsunfall beschädigt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2016, 237 wird teils auch als „NZV 16, 237“, „NZV 2016, S. 237“ oder „NZV 16, S. 237“ zitiert.