Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 237
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 237
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 237:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom14.12.2015
- 1 U 8/13 -
Keine Haftung des Verkäufers für einen beim Verkehrsunfall gebrochenen Motorradhelm
Ist ein Motorradhelm nach der ECE-Regelung 22.05 geprüft worden, so bedeutet dies nicht, dass er bei einem Verkehrsunfall nicht brechen kann. Einem Motorradfahrer steht daher kein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer des Motorradhelms zu, wenn der Helm bei einem Verkehrsunfall beschädigt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 237 wird teils auch als „NZV 16, 237“, „NZV 2016, S. 237“ oder „NZV 16, S. 237“ zitiert.