wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2016, 181

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 181

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 181:

Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom05.01.2015
- 7 U 568/14 -

Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" muss ein Fußgänger sich grundsätzlich nicht ständig nach allen Seiten absichern

Überquert ein Fußgänger bei "grün" einen Fußgängerüberweg, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, sich ständig nach allen Seiten zu vergewissern, ob abbiegende Fahrzeugführer seinen Vorrang respektieren. Vielmehr darf er darauf vertrauen, dass sein Vorrang beachtet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NZV 2016, 181 wird teils auch als „NZV 16, 181“, „NZV 2016, S. 181“ oder „NZV 16, S. 181“ zitiert.



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung