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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2016, 121

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 121

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 121:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.10.2015
- X ZR 126/14 -

BGH: Verweigerter Transport von Reisegepäck aufgrund Luft­sicherheits­vorschriften begründet Pflicht der Fluggesellschaft Reisenden zwecks Aufklärung hinzuziehen

Wird der Transport von Reisegepäck aufgrund der Luft­sicherheits­vorschriften abgelehnt, so trifft die Fluggesellschaft die Pflicht, den Reisenden hinzuziehen und damit die Gelegenheit einer Aufklärung zu ermöglichen. Kommt die Fluggesellschaft dieser Pflicht nicht nach, kann dies eine Schadens­ersatz­haftung begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2016, 121 wird teils auch als „NZV 16, 121“, „NZV 2016, S. 121“ oder „NZV 16, S. 121“ zitiert.




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