Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2015, 76
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2015, Seite: 76
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2015, 76:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.05.2014
- VIII ZR 94/13 -
Mängelbeseitigungskosten von mehr als fünf Prozent des Kaufpreises rechtfertigen Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann. Die Richter entschieden, dass bei einem behebbaren Sachmangel die Erheblichkeitsschwelle in der Regel bereits dann erreicht ist, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises überschreitet. Von einem geringfügigen Mangel, kann hingegen in der Regel noch gesprochen werden, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand die vorgenannte flexible Schwelle von fünf Prozent des Kaufpreises nicht übersteigt. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom28.08.2014
- 13 U 15/14 -
Von einem auf einem Abschleppwagen stehenden Fahrzeug geht keine Betriebsgefahr aus
Wird ein Abschleppwagen durch das aufgeladene Fahrzeug beschädigt, so besteht für den Inhaber des Abschleppwagens kein Schadenersatzanspruch nach § 7 StVG. Denn vom aufgeladenen Fahrzeug geht keine eigenständige Betriebsgefahr aus. Vielmehr bilden der Abschleppwagen und das aufgeladene Fahrzeug eine Betriebseinheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2015, 76 wird teils auch als „NZV 15, 76“, „NZV 2015, S. 76“ oder „NZV 15, S. 76“ zitiert.