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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2015, 483

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2015, Seite: 483

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2015, 483:

Bundesgerichtshof, Urteil vom23.07.2015
- III ZR 346/14 -

Fahrt von Kindern zum Sport ist grundsätzlich eine reine Gefälligkeit: Verein haftet daher nicht für Unfall bei Fahrt von Kindern zur Sportveranstaltung

Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sport­veranstal­tungen gefahren werden, dann handelt es sich grundsätzlich - auch im Verhältnis zum Sportverein - um eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungs­ersatzansprüche gegen den Verein ausscheiden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2015, 483 wird teils auch als „NZV 15, 483“, „NZV 2015, S. 483“ oder „NZV 15, S. 483“ zitiert.




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