Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2015, 342
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2015, Seite: 342
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2015, 342:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom24.07.2014
- 3 U 66/13 -
Obliegenheitsverletzung eines Unfallverursachers aufgrund behaupteten Nachtrunks
Nimmt ein Autofahrer nach einem Unfall einen Nachtrunk zu sich, so verletzt er damit seine Obliegenheit zur Aufklärung des Versicherungsfalls. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der Nachtrunk nur vorgetäuscht ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2015, 342 wird teils auch als „NZV 15, 342“, „NZV 2015, S. 342“ oder „NZV 15, S. 342“ zitiert.