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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2015, 340
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2015, Seite: 340
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2015, 340:
Landgericht Münster, Urteil vom23.04.2014
- 02 O 462/11 -
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Kein Schadenersatz für Unfallopfer bei Verschweigen von Vorschäden am Unfallfahrzeug
Macht ein Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend und verschweigt dabei, dass am Unfallfahrzeug bereits durch frühere Unfälle Vorschäden bestehen oder behauptet wahrheitswidrig, dass die Schäden fachgerecht repariert wurden, so liegt eine unzulässige Rechtsausübung vor. In diesem Fall verliert das Unfallopfer seinen Schadenersatzanspruch. Ist ein Unfall darüber hinaus für das Unfallopfer unabwendbar gewesen, so schließt dies die Möglichkeit eines provozierten Unfalls aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2015, 340 wird teils auch als „NZV 15, 340“, „NZV 2015, S. 340“ oder „NZV 15, S. 340“ zitiert.