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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 482
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 482
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 482:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom28.02.2013
- 4 RBs 47/13 -
E-Bike muss kein Kraftfahrzeug mit 0,5 Promillegrenze sein
Ein E-Bike muss kein Kraftfahrzeug sein, für das die 0,5 Promillegrenze des § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt. Um dies zu beurteilen bedarf es weiterer Feststellungen zu den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 482 wird teils auch als „NZV 14, 482“, „NZV 2014, S. 482“ oder „NZV 14, S. 482“ zitiert.