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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 232
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 232
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 232:
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom28.10.2013
- 322 SsRs 280/13 -
Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 % begründet allein keine Verurteilung wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 %, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Autofahrer vorsätzlich handelte. Vielmehr bedarf es dazu weiterer Indizien. Liegen solche nicht vor, so kann der Autofahrer nicht wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 232 wird teils auch als „NZV 14, 232“, „NZV 2014, S. 232“ oder „NZV 14, S. 232“ zitiert.