Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2013, 249
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2013, Seite: 249
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2013, 249:
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom30.11.2012
- 13 S 140/12 -
Unfall auf Tankstellengelände: Fehlende sorgfältige Beobachtung des rückwärtigen Bereichs beim Rückwärtsfahren begründet Haftung wegen Verkehrsunfall
Das Rückwärtsfahren stellt ein gefährliches Fahrmanöver dar und erfordert daher eine hohe Sorgfaltspflicht des Fahrers. Beobachtet er den rückwärtigen Bereich nicht sorgfältig und kommt es dadurch zu einem Auffahrunfall, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2013, 249 wird teils auch als „NZV 13, 249“, „NZV 2013, S. 249“ oder „NZV 13, S. 249“ zitiert.