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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2013, 244

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2013, Seite: 244

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2013, 244:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom31.01.2013
- C-12/11 -

Vulkanausbruch: Luftfahrt­unternehmen muss Fluggäste nach Flugannullierung zeitlich und finanziell unbegrenzt betreuen

Ein Luftfahrt­unternehmen ist verpflichtet Fluggäste zu betreuen, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der Schließung des Luftraums nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull annulliert wurde. Das Unionsrecht sieht keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung dieser Pflicht zur Betreuung der Fluggäste (Unterbringung, Mahlzeiten, Erfrischungen) vor. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom04.10.2012
- C-22/11 -

Luftfahrt­unternehmen muss Fluggästen bei Nichtbeförderung infolge von Umorganisationen wegen Streiks Ausgleichs­leistungen zahlen

Wurden Fluggäste nicht befördert, weil ihr Flug aufgrund eines zwei Tage zuvor auf dem Flughafen stattgefundenen Streiks umorganisiert wurde, ist das Luftfahrt­unternehmen dazu verpflichtet, den Fluggästen Ausgleichs­leistungen zu erbringen. Der Ausgleich ist nicht nur bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, sondern auch bei Nichtbeförderung aus anderen – z. B. betrieblichen – Gründen zu zahlen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2013, 244 wird teils auch als „NZV 13, 244“, „NZV 2013, S. 244“ oder „NZV 13, S. 244“ zitiert.




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