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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2013, 244
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2013, Seite: 244
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2013, 244:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom31.01.2013
- C-12/11 -
Vulkanausbruch: Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste nach Flugannullierung zeitlich und finanziell unbegrenzt betreuen
Ein Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet Fluggäste zu betreuen, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der Schließung des Luftraums nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull annulliert wurde. Das Unionsrecht sieht keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung dieser Pflicht zur Betreuung der Fluggäste (Unterbringung, Mahlzeiten, Erfrischungen) vor. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom04.10.2012
- C-22/11 -
Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen bei Nichtbeförderung infolge von Umorganisationen wegen Streiks Ausgleichsleistungen zahlen
Wurden Fluggäste nicht befördert, weil ihr Flug aufgrund eines zwei Tage zuvor auf dem Flughafen stattgefundenen Streiks umorganisiert wurde, ist das Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, den Fluggästen Ausgleichsleistungen zu erbringen. Der Ausgleich ist nicht nur bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, sondern auch bei Nichtbeförderung aus anderen – z. B. betrieblichen – Gründen zu zahlen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2013, 244 wird teils auch als „NZV 13, 244“, „NZV 2013, S. 244“ oder „NZV 13, S. 244“ zitiert.