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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2012, 590
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2012, Seite: 590
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2012, 590:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom05.06.2012
- 4 U 88/11 -
Geisterfahrt: Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig
Das Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung stellt einen grob verkehrswidrigen Sorgfaltspflichtverstoß dar. Kommt es zu einem Verkehrsunfall hat der verunfallte Radfahrer keinen Schmerzensgeldanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2012, 590 wird teils auch als „NZV 12, 590“, „NZV 2012, S. 590“ oder „NZV 12, S. 590“ zitiert.