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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2012, 127

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2012, Seite: 127

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2012, 127:

Bundesgerichtshof, Urteil vom02.12.2011
- V ZR 30/11 -

Abschleppdienst darf Auskunft über Standort eines verbrachten Autos bis zur Zahlung der Abschleppkosten verweigern

Wer sein Fahrzeug auf einem deutlich mit einem Parkverbot ausgewiesenen Gelände abstellt, der ist dem Eigentümer des Grundstücks zum Schadensersatz verpflichtet. Hat der Eigentümer diesen Anspruch an ein Abschlepp­unternehmen abgetreten, kann dieses die Zahlung eines angemessenen Geldbetrages verlangen. Solange diese Forderung nicht beglichen ist, darf es von seinem Zurück­behaltungs­recht Gebrauch machen und die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2012, 127 wird teils auch als „NZV 12, 127“, „NZV 2012, S. 127“ oder „NZV 12, S. 127“ zitiert.



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