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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2011, 363
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2011, Seite: 363
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2011, 363:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom18.11.2010
- BVerwG 3 C 42.09 -
BVerwG: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2011, 363 wird teils auch als „NZV 11, 363“, „NZV 2011, S. 363“ oder „NZV 11, S. 363“ zitiert.