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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2009, 42

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2009, Seite: 42

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2009, 42:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom16.06.2008
- I-1 U 246/07 -

Erklärung nach einem Autounfall "Ich bin Schuld und meine Versicherung wird das übernehmen" verpflichtet zu nichts

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Erklärungen eines Unfallbeteiligten, wie "Ich erkenne die Schuld an", "die Versicherung werde Schaden sofort ausgleichen" oder die schriftliche Bezeichnung als "Unfallverursacher", nicht als Schuldanerkenntnis zu werten seien. Derartige Äußerungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall abgegeben werden, können aber im Rahmen der Beweiswürdigung Indizwirkung für eine mögliche Mitverursachung haben. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2009, 42 wird teils auch als „NZV 09, 42“, „NZV 2009, S. 42“ oder „NZV 09, S. 42“ zitiert.



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