Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2008, 470
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2008, Seite: 470
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2008, 470:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom06.12.2007
- IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I -
Plötzlicher heftiger Stuhldrang (Durchfall) kann im Einzelfall Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen
Muss ein Autofahrer einem plötzlichen und heftigen Stuhldrang (Durchfall) nachkommen, so kann unter bestimmten Umständen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist jedoch dann nicht gerechtfertigt, wenn aufgrund einer nahe gelegenen Ausfahrt dadurch kein nennenswerter Zeitgewinn erreicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2008, 470 wird teils auch als „NZV 08, 470“, „NZV 2008, S. 470“ oder „NZV 08, S. 470“ zitiert.