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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2008, 470

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2008, Seite: 470

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2008, 470:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom06.12.2007
- IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I -

Plötzlicher heftiger Stuhldrang (Durchfall) kann im Einzelfall Geschwindig­keits­überschreitung rechtfertigen

Muss ein Autofahrer einem plötzlichen und heftigen Stuhldrang (Durchfall) nachkommen, so kann unter bestimmten Umständen die Überschreitung der zulässigen Höchst­geschwindig­keit nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein. Die Geschwindig­keits­überschreitung ist jedoch dann nicht gerechtfertigt, wenn aufgrund einer nahe gelegenen Ausfahrt dadurch kein nennenswerter Zeitgewinn erreicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2008, 470 wird teils auch als „NZV 08, 470“, „NZV 2008, S. 470“ oder „NZV 08, S. 470“ zitiert.