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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2006, 307
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2006, Seite: 307
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2006, 307:
Kammergericht Berlin, Urteil vom18.07.2005
- 12 U 50/04 -
Sonderrechte eines Polizeifahrzeugs nur bei Einsatz von Martinshorn und Blaulicht
Ein Polizeifahrzeug darf nur dann im Rahmen seiner Sonderrechte bei Rot in eine Kreuzung einfahren, wenn es dabei Martinshorn und Blaulicht einsetzt (§ 38 Abs. 1 Satz 2 StVO). Fehlt es am Einsatz des Martinshorns und kommt es zu einem Auffahrunfall, so haftet das Land für die Unfallfolgen. Dies hat das Kammergericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2006, 307 wird teils auch als „NZV 06, 307“, „NZV 2006, S. 307“ oder „NZV 06, S. 307“ zitiert.