Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2005, 479
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2005, Seite: 479
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2005, 479:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom09.06.2005
- 8 U 182/04 -
Bei Einwurf des Fahrzeugschlüssels in Außenbriefkasten: Versicherung muss für Fahrzeugdiebstahl nicht zahlen
Der Versicherer muss nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl seines kaskoversicherten Fahrzeugs dadurch ermöglicht, dass er die Fahrzeugschlüssel in den Außenbriefkasten der Reparaturwerkstatt einwirft, auf deren frei befahrbarem Gelände das Auto zur Reparatur abgestellt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2005, 479 wird teils auch als „NZV 05, 479“, „NZV 2005, S. 479“ oder „NZV 05, S. 479“ zitiert.