Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2000, 251
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2000, Seite: 251
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2000, 251:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.07.1999
- I ZR 118/97 -
Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig
Einem Abschleppunternehmer ist es untersagt am Unfallort seine Dienstleistungen den Unfallbeteiligten anzubieten. Tut er dies dennoch, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn angesichts eines möglichen Unfallschocks besteht die Gefahr der Überrumpelung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2000, 251 wird teils auch als „NZV 00, 251“, „NZV 2000, S. 251“ oder „NZV 00, S. 251“ zitiert.