Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 1990, 357
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 1990, Seite: 357
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 1990, 357:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 1990, 357 wird teils auch als „NZV 90, 357“, „NZV 1990, S. 357“ oder „NZV 90, S. 357“ zitiert.