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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 1990, 351
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 1990, Seite: 351
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 1990, 351:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom17.05.1990
- 7 U 191/89 -
Verkehrsunfall wegen eines entlaufenden Pferdes: Bei fehlender Möglichkeit zur Feststellung des Schädigers haftet jeder an Schadenshandlung möglicherweise Beteiligte
Können mehrere Beteiligte für einen Schaden verantwortlich sein und kann der Geschädigte nicht nachweisen, wer von den Beteiligten für die Schadenshandlung verantwortlich ist, so haftet jeder Beteiligte für den Schaden (§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 1990, 351 wird teils auch als „NZV 90, 351“, „NZV 1990, S. 351“ oder „NZV 90, S. 351“ zitiert.