Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2019, 219
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2019, Seite: 219
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2019, 219:
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom23.11.2018
- 2 B 194/18 -
Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner für öffentliche Kanalbenutzungsgebühren
Ein Wohnungseigentümer in Bremerhaven haftet gemäß 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 der Gebührenordnung zum Entwässerungsgesetz der Stadt Bremerhaven (EntwGebOBhv) als Gesamtschuldner für die öffentlichen Kanalbenutzungsgebühren. Eine Begrenzung der Haftung auf seine Miteigentumsanteile gemäß § 10 Abs. 8 WEG besteht nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2019, 219 wird teils auch als „NZM 19, 219“, „NZM 2019, S. 219“ oder „NZM 19, S. 219“ zitiert.