Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2014, 327
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2014, Seite: 327
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2014, 327:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom04.06.2013
- 5 W 43/13 -
Durch geschmolzenen Hagel entstandener Wasserschaden ist kein Hagelschaden
Entstehen durch geschmolzenen Hagel Wasserschäden, so liegen keine Hagelschäden vor. Die Hausratversicherung ist daher gemäß § 5 Nr. 1 VHB 2008 nicht verpflichtet, für die Schäden aufzukommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2014, 327 wird teils auch als „NZM 14, 327“, „NZM 2014, S. 327“ oder „NZM 14, S. 327“ zitiert.