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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2011, 240
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2011, Seite: 240
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2011, 240:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -
BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen
Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2011, 240 wird teils auch als „NZM 11, 240“, „NZM 2011, S. 240“ oder „NZM 11, S. 240“ zitiert.