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Mittwoch, 17. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZM 2011, 197

Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2011, Seite: 197

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2011, 197:

Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -

BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurück­behaltungs­recht des Mieters

Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurück­behaltungs­recht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZM 2011, 197 wird teils auch als „NZM 11, 197“, „NZM 2011, S. 197“ oder „NZM 11, S. 197“ zitiert.




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